Vereins News
Kurz vor der Bundestagswahl hat der Bundesrat den Weg für eine Reform im Vereinsrecht auf den Weg gebracht. Die bereits angekündigte Haftungsbegrenzung für ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände wurde durchgesetzt. Außerdem wird nun die elektronische Anmeldung zum Vereinsregister möglich sein.

“Mit den Neuregelungen verbessern wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Ehrenamt. Wir sorgen für eine angemessene Begrenzung der zivilrechtlichen Haftung für ehrenamtliche Vereins- und Stiftungsvorstände - sie werden künftig nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einstehen müssen. Zudem schaffen wir die Möglichkeit, Anmeldungen zum Vereinsregister auf elektronischem Weg zu erledigen.“ sagte Bundesjustizministerin Zypries in Berlin. „Unser Ziel ist, das Engagement dieser Menschen, die sich selbstlos für das Gemeinwesen einsetzen zu unterstützen und zu fördern. Denn das bürgerschaftliche Engagement ist eine tragende Säule unserer Gesellschaft”, so die Ministerin weiter.
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